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Wenn Staatsanwaltschaften in wesentlichen Dingen nicht qua Amt ermitteln dürfen, sondern an exekutive Weisungen gebunden sind, stimmt grundsätzlich etwas nicht mit der Archtektur dieses Rechtsstaates.

Warum scheint gegen die Ex-Bundeskanzlerin immer noch nicht ermittelt zu werden, obwohl diese hinreichend Anlass dafür gegeben hat, dass eine Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen nicht ernsthaft versucht wurde umzusetzen, obwohl man einer der Garantiemächte dafür war?

Es mag zwar Gründe geben, dass sich Merkel anderen Vorgaben fügen musste.

Aber dann gehören diese auf den Tisch und mit der Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht untersucht.

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Genau, Luck! Das Legalitaetsprinzip in Deutschland ist anscheinend dem Pfandflaschenwert gleichgesetzt. Und das Garantorprinzip im Fall Minsk 2 von der Sorte, welche nur diplomatisch durchgesetzt werden sollte - also 'ein Placebo für s Volk' von Anbeginn.

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