Gilt eigentlich für Kindersendungen des ÖRR nicht der Beutelsbacher Konsens? Diese Sendungen sind eindeutig Indoktrination so wie sie im "Überwältigungsverbot" des Beutsbacher Konsenses definiert wird:
"Es ist nicht erlaubt, den Schüler - mit welchen Mitteln auch immer - im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der "Gewinnung eines selbständigen Urteils" zu hindern . Hier genau verläuft nämlich die Grenze zwischen Politischer Bildung und Indoktrination. Indoktrination aber ist unvereinbar mit der Rolle des Lehrers in einer demokratischen Gesellschaft und der - rundum akzeptierten - Zielvorstellung von der Mündigkeit des Schülers."
Besten Dank, gut zusammengefasst.
Es war also kein Ausrutscher.
Gilt eigentlich für Kindersendungen des ÖRR nicht der Beutelsbacher Konsens? Diese Sendungen sind eindeutig Indoktrination so wie sie im "Überwältigungsverbot" des Beutsbacher Konsenses definiert wird:
"Es ist nicht erlaubt, den Schüler - mit welchen Mitteln auch immer - im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der "Gewinnung eines selbständigen Urteils" zu hindern . Hier genau verläuft nämlich die Grenze zwischen Politischer Bildung und Indoktrination. Indoktrination aber ist unvereinbar mit der Rolle des Lehrers in einer demokratischen Gesellschaft und der - rundum akzeptierten - Zielvorstellung von der Mündigkeit des Schülers."