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Avatar von Michael Schulz

Großartige Lektüre! Wie immer!

Dennoch erlaube ich mir eine semantische Ergänzung vorzuschlagen:

Wenn es heißt:“Denn in der „regelbasierten“ Ordnung gilt: Was gerade gilt, bestimmen wir.“ dann sollte man verstehen dass der sog. Westen gleichermaßen die Werte und die Regeln definiert, diktiert, und sich die Deutungs- und Geltungs- hoheit vorbehält und dass dies - und das ist m. E. wichtig zu verstehen (!) - zweierlei impliziert: erstens, Werte- und Regel-verletzungen im Sinne von Doppelmoral und doppelten Standards können immer nur „die Anderen“ begehen, woraus wiederum, zweitens, folgt, dass man, der sog. Westen, absolute Straffreiheit genießt, egal ob in Vietnam oder Irak, Guantanamo oder bei „extrajudicial executions“ in Afghanistan und vor den Küsten von Südamerika und Venezuelas oder bei Genozid in Gaza, etc., etc.!

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Avatar von Antje

Randbemerkung zum Begriff „regelbasierte Ordnung“, den ich kürzlich bei Wikipedia nachschlug. Dort heißt es im Unterpunkt „Kritik an der Verwendung des Begriffes“ wie folgt:

„2023 gab es keine Anzeichen, dass die regelbasierte Ordnung die Form allgemeiner oder besonderer internationaler Übereinkommen im Sinne von Artikel 38 Absatz 1 Buchstabe a des Statuts des Internationalen Gerichtshofs annehmen würde. Weder die Völkerrechtskommission noch der Sechste Ausschuss der Vereinten Nationen sind am Zustandekommen beteiligt. Die Regeln selbst wie ihre Entstehung sind unklar und scheinen den Interessen und Werten der Staaten zu dienen, die sie postulieren. Dabei wird kein Versuch unternommen, die RBO mit einer Rechtsordnung mit definierten Regeln und Verfahren zur Rechtsetzung und Streitbeilegung zu hinterlegen. Problematisch bei der Verwendung des Begriffs der regelbasierten Ordnung gegenüber dem etablierten internationalen Recht ist, dass er letzteres begrifflich ablöst und damit dessen Inhalte entwertet und bedroht.

Bei der RBO handelt es sich wohl um stillschweigende Vereinbarungen zwischen einigen westlichen Staaten, zu denen keine ausdrückliche Zustimmung vorliegt, obwohl eine solche notwendige Grundlage des verbindlichen Völkerrechts ist. Der Begriff wird politisch genutzt, um Staaten zur Einhaltung von Regeln aufzufordern, denen sie nicht zugestimmt haben und die daher für sie nicht bindend sind. Man kann die RBO als Instrument der westlichen Welt zur Durchsetzung eigener Interessen zur Sicherung ihrer Vorherrschaft betrachten, insbesondere durch die USA.“

Diesen Kritikpunkten vorangestellt ist ein Kästchen folgenden Inhalts:

Dieser Abschnitt bedarf einer grundsätzlichen Überarbeitung:

Die (unklare, eher tendenziöse) Interpretation des Begriffs in diesem Abschnitt entspricht nicht dem, wie er allgemein verwendet und verstanden wird

Bitte hilf mit, ihn zu verbessern und entferne anschließend diese Markierung.

Bin ganz überrascht, dass die „grundsätzliche Überarbeitung“ so auf sich warten läßt...

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