Eine deutsche Stimme für Frieden und kollektive Sicherheit
Dr. Klaus Schlichtmann im Gespräch
Das heutige Interview mit Dr. Klaus Schlichtmann gibt einem erfahrenen Asienwissenschaftler und Friedensforscher eine Stimme. Sucht man bei Wikipedia nach einem Eintrag zu Dr. Schlichtmann, wird man nicht fündig. Der gebürtige Hamburger (Jahrgang 1944) glaubt, dass die Bombardierungen Hamburgs und deren verheerende Folgen sehr frühzeitig Eindruck hinterließen. Deshalb zog ihn der Buddhismus, aber auch die Lehren von Gandhi an und es trieb ihn nach Asien, zunächst nach Indien. Später kehrte er nach Deutschland zurück, um zu studieren und zu promovieren. Auf der Suche nach einem stabilen Gerüst für Frieden auf der Welt analysierte Dr. Schlichtmann die Haager Friedenskonferenzen, die Entwicklung einer internationalen Gerichtsbarkeit, die Möglichkeiten der UN-Charta, aber auch konkrete Verfassungsbestimmungen einzelner Länder, von Japan über Deutschland bis Italien, die den Weg in eine globale Friedens- und Sicherheitsarchitektur öffnen könnten. Mit Asien verbindet ihn die Erkenntnis, dass Frieden nur gemeinsam und weltweit erreicht werden kann. Seit vielen Jahren lebt und arbeitet Dr. Schlichtmann in Japan. Und dennoch, spricht man mit ihm, spürt man die unerfüllte Sehnsucht danach, dass unser Land, das in der Vergangenheit soviel Elend über die Welt brachte, zu den ersten Ländern gehören sollte, die das Tor zu einer globalen Sicherheitsordnung aufmachen, die diesen Namen auch verdient. Deshalb hat sich Dr. Schlichtmann auch nicht aufs Altenteil gesetzt, veröffentlicht seine Erfahrungen und Forschungsergebnisse, kommentiert, streitet und versucht, bekannte und schon existierende Lösungen und gangbare Wege zum Frieden zu vermitteln. Aufgeben ist für ihn keine Option.
Sie arbeiten seit sehr vielen Jahren dafür, dass die Vereinten Nationen zum alles entscheidenden Wächter des Friedens werden. Bisher vergeblich. Sind Sie ein Don Quichotte?
Nein. Ich bin einer der vielen, die dem Nationalismus entgegentreten und für einen auf Recht und Ordnung gegründeten internationalen Frieden eintreten. Deutschland hat hier viel wiedergutzumachen. Dazu gehört auch die erste Reichsgründung von 1871, die unter fragwürdigen Umständen zustande kam und weltweit Militarismus und autoritäre Entwicklungen begünstigte. Entscheidend ist heute, endlich das Friedensgebot des Grundgesetzes und der anderen europäischen Verfassungen in die Praxis umzusetzen. Zuständig dafür sind im Übrigen nicht nur die Regierungen. Wie es in der Präambel der Charta der Vereinten Nationen heißt, sind es auch „Wir, die Völker“ der Vereinten Nationen – also die Bürgerinnen und Bürger selbst.
Wie kommt dabei die UNO ins Spiel
In Artikel 24 der UN-Charta heißt es ausdrücklich: „Um ein schnelles und wirksames Handeln der Vereinten Nationen zu gewährleisten, übertragen ihre Mitglieder dem Sicherheitsrat die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit und erkennen an, daß der Sicherheitsrat bei der Wahrnehmung der sich aus dieser Verantwortung ergebenden Pflichten in ihrem Namen handelt.” Artikel 24 GG sollte hier zur Anwendung kommen!
Können Sie das bitte genauer erklären?
Als das Grundgesetz geschrieben wurde, hat man damals durch den Art 24 GG dafür Sorge getragen, dass die Bundesrepublik sich an der Verwirklichung dieses Zieles der UN-Charta aktiv beteiligen kann. Das war der ausdrückliche Wille der Väter des Grundgesetzes. Artikel 24 GG ist innovativ, revolutionär, zukunftsweisend. Der Völkerbund kannte eine solche Möglichkeit nicht. Aber das wurde nie wirklich umgesetzt.
Aber die UN-Charta ist doch durch Deutschland ratifiziert? Wo ist das Problem?
Das stimmt. Die Charta ist zwar ratifiziert worden, aber die vielleicht wesentlichste Bestimmung des Artikels 24 der Charta ist nicht implementiert worden. Das heißt, die Mitglieder haben den Vereinten Nationen nicht die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit übertragen.
Warum wurde das nicht umgesetzt? Lag das am Kalten Krieg? An der Gründung der NATO?
Die Vereinten Nationen versagen, weil man sie absichtlich schwach hält. Seit 80 Jahren reden Regierungen über Reformen, während sie gleichzeitig jede echte Machtübertragung an die UNO blockieren. Die UN-Charta verpflichtet ihre Mitglieder, der Organisation die primäre Verantwortung für Frieden und Sicherheit zu übertragen. Nur, es wird nicht eingelöst. Und das geht vor allem aufs Konto der Europäer, insbesondere auch der Bundesrepublik, deren Verfassungen entsprechende gesetzgeberische Schritte vorsehen, die jedoch kaum ernst genommen werden.
Können Sie das präzisieren?
Ein Grund dafür ist, dass die deutschen Völkerrechtsjuristen glauben, dass die Bedingung des Artikels 24 der UN-Charta mit der Mitgliedschaft in der UNO gleichsam automatisch erfüllt wurde. Das ist natürlich Unsinn. Dagegen argumentieren die französischen Völkerrechtsjuristen richtig, wie der zweibändige französische Kommentar eindeutig belegt, dass eine Gesetzgebung zur Übertragung von Sicherheitshoheit notwendig ist, um echte kollektive Sicherheit auf den Weg zu bringen.
Wieso ist der deutsche Standpunkt Unsinn?
Hier sind die grundlegenden, allgemein anerkannten Regeln der juristischen Gesetzesauslegung anzuwenden. Diese umfassen die folgenden vier Gesichtspunkte: den Wortlaut der Bestimmung, ihren Zusammenhang im Gesetz, ihre Entstehungsgeschichte und schließlich ihrem eigentlichen Sinn und Zweck. Wendet man diese Kriterien auf Artikel 24 der Charta der Vereinten Nationen an, wird deutlich, dass die deutsche Ablehnung einer die nationale Souveränität einschränkenden Friedensregelung keinen Sinn ergibt. Mein Lehrer im Völkerrecht, Jost Delbrück, nannte die Gründe: die deutsche Realpolitik orientiere sich “in erster Linie” am Hegelschen Konzept der Machtpolitik, das “der Idee einer ‘internationalistischen’ Friedensordnung mit Skepsis begegnete.” Die Chancen für eine „nachhaltige Änderung der deutschen Haltung gegenüber einer Weltorganisation zur Friedenssicherung” waren daher gering. (Delbrück 1991).
Sie haben einmal gesagt, dass es 1949/50 ein kurzes Zeitfenster gab, um die kollektive Sicherheit der Vereinten Nationen auf den Weg zu bringen. Was hätte die junge Bundesrepublik, die noch nicht Mitglied der UNO war, dafür tun können, um dieses Fenster offen zu halten?
Kollektive Sicherheit braucht auch eine verbindliche internationale Rechtsprechung. Sie ist ein notwendiger Bestandteil dieses Systems. Die Bundesrepublik hätte sich also umgehend der Rechtsprechung des IGH unterwerfen müssen. Als ich in Kiel – übrigens meine Alma Mater – Völkerrecht studiert habe, habe ich gelernt, dass Artikel 24 Absatz 1 und 2 GG sogenannte Kannbestimmungen sind, Absatz 3 dagegen obligatorisch ist. Aber das wurde versäumt. Insofern wiederholte die Bundesrepublik den Fehler, den das kaiserliche Deutschland während der Haager Friedenskonferenzen 1899/1907 machte. Damals lehnte es eine internationale Gerichtsbarkeit ab.
Vergessen ist heute leider auch, dass die UdSSR 1950, im Vorfeld des Koreakrieges, den Antrag stellte, dass Artikel 106 (Übergangsbestimmungen) der UN-Charta implementiert werden müsse, damit Russland mit den Vereinten Nationen gegen den nordkoreanischen Aggressor vorgehen könne. Übrigens erfolglos. Dieser Artikel gehört zu den übersehenen Übergangsbestimmungen der Charta, wenn es um echte kollektive Sicherheit geht.
Aber das ist doch alles längst Geschichte. Überschätzen Sie nicht die internationalen Möglichkeiten Deutschlands?
Deutschland ist aufgrund seiner Geschichte und Verfassung hervorragend geeignet, um eine führende Rolle zu übernehmen und den Prozess der Bevollmächtigung der Vereinten Nationen für weltweite Sicherheit einzuleiten. Ich habe vor Kurzem Briefe an den Bundespräsidenten und Bundeskanzler Friedrich Merz geschrieben, in denen ich vorschlug, sich für die Fehler auf den Haager Friedenskonferenzen zu entschuldigen und die amerikanisch-russischen Vorschläge des Jahres 1961 (McCloy-Sorin-Erklärung) wieder zu beleben. Ihnen lag die Erkenntnis zugrunde, dass Abrüstung und kollektive Sicherheit zwei Seiten einer Medaille sind. Die sehr weitgehenden Überlegungen wurden in der Vollversammlung der Vereinten Nationen am 20. Dezember 1960 einstimmig angenommen. Die Erklärung zielte darauf, “gemeinsam Schritt für Schritt, Etappe für Etappe voranzuschreiten, bis eine allgemeine und vollständige Abrüstung erreicht ist” und, so Präsident John F. Kennedy weiter, die Sowjetunion damit “nicht zu einem Rüstungswettlauf, sondern zu einem Friedenswettlauf herausfordern.” Es ging um allgemeine und vollständigen Abrüstung.
Würde ein echtes kollektives Sicherheitssystem im Rahmen der UNO nicht die Nato obsolet machen, bzw. sie dem UN-Sicherheitsrat nach Art 47 unterstellen?
Obsolet ist vielleicht nicht das richtige Wort. Wenn das ursprünglich von den Vereinten Nationen geplante System der kollektiven Sicherheit realisiert werden würde, würde die NATO an Bedeutung verlieren. Sie könnte dann eigentlich abgeschafft werden.
Nach meinem Eindruck ist der UN-Sicherheitsrat inzwischen hochpolitisiert. Zudem scheinen die Vereinten Nationen für die US-Politik eine immer geringere Rolle zu spielen. Die jüngste Nationale Sicherheitsstrategie der USA erwähnt die UNO nicht einmal mehr. Was sagen Sie dazu?
Hochpolitisiert vielleicht. Die allgemeine öffentliche Meinung besagt, es ist gut, dass es die Vereinten Nationen gibt, aber eigentlich sind sie ziemlich wirkungslos. Eine Koalition der Willigen kann auch ohne Zustimmung des Sicherheitsrates Maßnahmen beschließen, d.h. ohne dass die Vereinten Nationen diese Maßnahmen wirklich autorisiert haben. Die Europäer sollten die Vereinten Nationen bevollmächtigen, die USA sind dabei relativ unbedeutend.
Wieso glauben Sie, dass die USA unbedeutend sind. Sie haben im Sicherheitsrat ein Vetorecht. Und unlängst boxten die USA einen Beschluss durch, zu Gaza, von dem manche Beobachter sagen, damit seien Jahrzehnte der Tätigkeit des Sicherheitsrates zu Israel und Palästina negiert und ausradiert worden?
Natürlich, solange der Sicherheitsrat nicht die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit übertragen bekommen hat, sind alle Beschlüsse arbiträr. Ist der Prozess des Übergangs zu echter kollektiver Sicherheit und Abrüstung erst einmal eingeleitet, greift der Plan des Artikel 106 der UN-Charta, d.h. dass die fünf ständigen Sicherheitsratsmitglieder die Verantwortung übernehmen können, gemeinsam und im Konsens zu entscheiden, welche Maßnahmen gegen einen potentiellen Friedensstörer ergriffen werden sollen.
Die aktuelle Zusammensetzung des Sicherheitsrates spiegelt nicht mehr die sich entwickelnden multipolaren Kräfteverhältnisse wider. Wäre es nicht gut, wenn man den Sicherheitsrat erst reformiert, bevor man auch nur daran denkt, ihm auch die allentscheidende Rolle in einer globalen Friedensarchitektur zuweisen?
Wir befinden uns an einem historischen Wendepunkt. Eine Reform des Sicherheitsrats ist sicher notwendig. Diskutiert werden beispielsweise die Schaffung neuer Mitgliedskategorien, eine Einschränkung des Vetorechts und die Verbesserung der internen Arbeitsabläufe. Die Gruppe „Uniting for Consensus,” zu der unter anderem Italien, Pakistan und Mexiko gehören, schlägt vor, die Zahl der nichtständigen Mitglieder zu erhöhen, um Regionen wie Afrika, Asien und Lateinamerika stärker einzubeziehen. Außerdem gibt es Bestrebungen, das Vetorecht in bestimmten Fällen auszusetzen. Gefordert wird auch größere Transparenz durch Einbeziehung nichtständiger Mitglieder in die Vorbereitung von Resolutionen und verstärkte öffentliche Debatten sowie eine Stärkung der Rolle der Vollversammlung bei Sicherheitsfragen. Diese Reformen erfordern keine Änderung der UN-Charta. Allerdings sollte man m. E. die Zahl der ständigen Sicherheitsratsmitglieder nicht erhöhen. Zu einer umfassenden Reform des Sicherheitsrats, bevor man ihm eine entscheidende Rolle in einer globalen Friedensarchitektur zuweist, sollte auch gehören, ihm ein eigenes Grundgesetz zu geben, in dem seine exekutiven Aufgaben genau definiert sind. Außerdem sollte dem Sicherheitsrat eine parlamentarische Versammlung nichtstaatlicher Vertreter zur Seite stehen. Dafür sind auch bereits Vorschläge gemacht worden.
Das sind alles sehr weitreichende Überlegungen. Eingangs hatten Sie auf „wir, die Völker verwiesen“. Unzweifelhaft ist die Charta von der Handschrift der Vier Siegermächte geprägt. Wäre es nicht gut, wenn in einem weltweiten Konvent über diese Reformen beraten werden würde?
In den ersten Nachkriegsjahren hatte die Weltbürgerbewegung einen Konvent vorgeschlagen. Eine Versammlung von Bürgerinnen und Bürgern der Welt ist eine moderne Idee geblieben.
Was wünschen Sie sich von der Zukunft?
Ich wünsche mir (und uns), dass Deutschland seine ablehnende Haltung aufgibt und die Bundesregierung die Initiative ergreift, um das Friedensgebot im Grundgesetz zu guter letzt doch noch umzusetzen und den Übergang zu echter kollektiver Sicherheit und Abrüstung per Gesetz einleitet. Ein gutes Vorbild ist die japanische Verfassung, die dem Krieg als Mittel der Politik bereits eine Absage erteilt hat. Die Bundesrepublik sollte diesem Beispiel folgen und die Abschaffung der Institution des Krieges in der Generalversammlung der Vereinten Nationen auf die Tagesordnung setzen. Wir müssen der Auffassung, Frieden schaffen sei unrealistisch und die Abschaffung der Institution des Krieges unmöglich, eine Absage erteilen.
Ich danke Ihnen herzlich für dieses Gespräch.
Nachtrag: Haben Sie alle -trotz allem- Frohe Ostern!


Danke werte Frau Erler, für die Sichten, Ideen, Visionen, und die Information - John McCloy, Walerian Sorin, die UN Resolution 1722 (XVI), einstimmig angenommen (heute unglaublich) , kannte ich nichtmal dem Namen nach, trotz ordentlicher formaler Bildung. Tja.. Ich habs dann etwas reflektiert, Ihr Interview, die Sichten von Dr. Schlichtmann - und weil evtl. Mitleser ähnlichen ersten Eindruck hatten, mein Kommentar.
Das, was nach meinem ersten Eindruck & aus heutiger Sicht so irreal erscheint, war ja einmal real z.B. eben jene einstimmige UN Resolution 1961!! Ums kurz zu machen - auch wenn Pessimismus statistisch eine etwas höhere Trefferquote hat, als Optimismus - wohl auch als intellektueller gilt :-) - ist meines Wissens auch der Realanteil von Optimismus begründbar, gar belegbar - Entwicklungen zum Guten, auch disruptive Entwicklungen zum Guten waren möglich, haben sich ereignet z.B. 1914 vs 1919, 1939 vs. 1949, 1961, die 70 er in D, oder Spanien 1970 vs 1980 - ob DDR, "der Osten" 1987 vs. 1991 gut war, kann ich nicht beurteilen - jedenfalls disruptive Änderung der Realität. Also schließe ich mich den Optimisten an - auch die UNO kann sich von einem glorreichen Stammtisch, zu einer funktionalen befriedenden Institution entwickeln.
Die traurigen Randbedingungen für jene guten Entwicklungen sind allg. bekannt, aber das ist eine andere Geschichte...
LG Marc-Martin Schön
PS. Das McCloy/Sorin Papier liest sich wie ein Märchen - damals immerhin so realitätsnah, dass es 1961 einstimmig von den UN angenommen wurde! Auch das scheint märchenhaft? Apropos Märchen, erlaube ich mir als Alter eine Buch-Empfehlung für Eltern jüngerer Kinder - außer dem Klassiker "kleiner Prinz" :-) gibts noch ein wunderbares Buch speziell zu Frieden & UNO, und wohl weniger bekannt - Die Konferenz der Tiere, Kästner, 1949. Cheers M
Ich gehe einmal davon aus, dass man ein Ei als faul benennen darf, auch wenn man selbst nicht in der Lage ist, eines (bzw. ein besseres) zu legen.
Es ist m.E. nicht das "Völkerrecht" (im Deutschen klingt das so, als sei es den Menschen von den Göttern gegeben, ich finde, "Internationales Recht" trifft es besser), das im Moment einen 3. Weltkrieg verhindert. Es hat auch den Jugoslawienkrieg und alle nachfolgenden Kriege sowie sämtliche Schandtaten in und um Palästina nicht verhindert, sondern wird von denen, die mächtig genug sind, hervorgekramt, wenn man es brauchen kann und links liegen gelassen, wenn nicht.
Wichtige Grundsätze werden aufgelöst, wenn sich nur genug Mitglieder - stillschweigend oder lauthals - dagegen wenden oder Missbrauch aus Ohnmacht geschehen lassen müssen, das nennt man dann Gewohnheitsrecht.
Zu guter Letzt - man muss nur einmal die Einlassungen der Wissenschaftlichen Dienste zu völkerrechtlichen Themen lesen oder Völkerrechtler verschiedener Provenienz - legt es jeder so aus, wie er will bzw man wartet - wie im Fall der Abspaltung des Kosovo - mehr als zehn Jahre auf ein gültiges Urteil, das dann eben so ausfällt, wie es der dominante Westen haben möchte (der dann aber ähnlich gelagerte Fälle ganz anders behandelt haben will).
Wie man heute sehen kann, sind Verträge u.U. das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben stehen. Sie sind eh nur von den "Starken" durchsetzbar, und die brauchen gar keine Verträge (siehe USA). Das "Völkerrecht" krankt - neben vielem anderen - daran, dass es nicht durchsetzbar ist. Es baut auf Vernunft auf ("Wenn man vernünftig ist, braucht man überhaupt keine Atombomben" sagte Herman van Veen einmal in der Einleitung zu einem Lied), und wenn man eines aus der Geschichte lernen kann, dann das: Vernunft ist bisweilen ein äußerst rares Gut.
Zum Grundgesetz: es sagt - wie auch der 2+4-Vertrag - schon sehr deutlich, dass von Deutschland nur Frieden auszugehen habe. Nützt das irgend etwas?
Und was die Übergabe souveräner Entscheidungen eines Staates an übergeordnete Systeme betrifft: ich finde, die Entwicklung der EU, die entweder auf direktem Weg über EU-Gesetze oder auf dem Schleichweg der Verordnungen sämtliche europäischen Gesetze, Verfassungen, das Grundgesetz und (wie man an den Sanktionen sieht) sogar Jahrtausende alte Rechtsgrundsätze aushebeln kann (und es immer häufiger tut), ist kein Beispiel, das wirklich Vertrauen einflößt.
Nach den letzten 15 Jahren erscheint mir persönlich ein Flickerlteppich von überschaubaren staatlichen Einheiten, deren Bürger durch Wahlen noch spürbaren Einfluss auf Entscheidungen ausüben können und die sich ggf zu Zweckgemeinschaften verbünden, das attraktivere Modell.
Hier ein Artikel, der die Problematik beleuchtet: https://overton-magazin.de/top-story/ueber-die-zerstoerung-des-voelkerrechts/